Foto: © Stefan Schmiedel/ SPD Barnim
Potsdam. Die mehr als 40.000 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren im Land Brandenburg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.
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Potsdam. Die mehr als 40.000 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren im Land Brandenburg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.
Sie setzen häufig ihr Leben aufs Spiel, um andere aus Gefahren zu befreien. Deshalb hat der Landtag Brandenburg auf Initiative der SPD an diesem Mittwoch beschlossen, die Versorgung der Retter im Unglücksfall zu verbessern. Mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen wurde ein entsprechender Antrag beschlossen, wie der Landtagsabgeordnete Daniel Kurth, MdL und Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der SPD Landtagsfraktion mitteilte.
„Auch in Eberswalde, im Landkreis Barnim und darüber hinaus engagieren sich die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für die Gemeinschaft und sind dabei oft Gefahren ausgesetzt“, so Kurth.
„Neben der wichtigen Arbeit in Vereinen und Initiativen, gibt es eben diese besonders herausragende Form des ehrenamtlichen Engagements. Es ist diejenige Form des Ehrenamtes, die sich als staatstragendes Ehrenamt bezeichnen ließe. Es sind diese all jene Ehrenämter, die tatsächlich unverzichtbar sind. Unverzichtbar, weil staatliche Pflichtaufgaben im Ehrenamt erfüllt werden müssen. Sie wirken dabei natürlich mit allen hauptamtlichen Strukturen unserer Sicherheitsarchitektur zusammen. Es ist aber in der Masse das Ehrenamt, welches die Aufgabenerfüllung der täglichen Gefahrenabwehr im Brandschutz, darüber hinaus aber auch die Aufgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes sicherstellt. Hingehen, wo andere wegrennen. Und alles ehrenamtlich. Jeder dieser Einsätze ist mit einem Risiko verbunden.“ führt Daniel Kurth aus.
„Die unterschiedliche Absicherung von Beamten, Angestellten oder Freiwilligen im Einsatz stellt eine schreiende Ungerechtigkeit dar. Ihnen allen gebührt unser aller Respekt, und sie haben Anspruch auf eine angemessene gleichberechtigte Versicherung und Versorgung, falls ihnen beim Einsatz etwas zustößt.“ so Kurth weiter.
Anlass für die beabsichtigte Neuregelung war das Unglück Anfang September auf der Bundesautobahn 2, bei dem zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin während des Einsatzes nach einem Verkehrsunfall ums Leben kamen. „Das hat uns alle tief getroffen. Wir sehen unsere politische Verantwortung nun darin, die Hinterbliebenen bestmöglich abzusichern“, erklärte der SPD-Abgeordnete aus Daniel Kurth (Eberswalde). „Wir werden uns auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften einsetzen und gegebenenfalls zeitnah für Brandenburg eine praktikable und gerechte Lösung verabschieden. Darauf können sich die Kameradinnen und Kameraden ebenso wie ihre Familien verlassen.“
Der im Landtag beschlossene Antrag im Internet:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7300/7394.pdf
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