Unterstützen Sie die SPD Barnim mit einer Spende.


Foto: © Stefan Schmiedel/ SPD Barnim

Ohne das ehrenamtliche Engagement und die Beiträge ihrer Mitglieder könnte die Arbeit der Barnimer SPD nicht so erfolgreich sein. Viele Projekte und Wahlkampfaktionen lassen sich aber nur mit zusätzlichen Spenden verwirklichen. Auch Sie können die Arbeit der Barnimer SPD mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen.

Sie können hier direkt spenden (Die Daten werden über eine gesicherte Verbindung übertragen):

 

 

Was passiert mit Ihrer Spende?
Ihre Spende wirkt. Sie wird für die politische Arbeit der SPD Brandenburg verwendet. Sie unterstützen damit Politik für soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Dafür steht die SPD in Brandenburg seit 25 Jahren!

Warum braucht die SPD Spenden?
Die SPD finanziert ihre Arbeit zu einem großen Teil aus den Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. Anders als bei anderen Parteien sind das im Einzelfall meist kleine Beträge. In der Summe aber ist das ein wichtiger Beitrag zur Aktionsfähigkeit der SPD. 

Ist die Datenübertragung sicher?
Alle Verfahren sind nach dem neuesten technischen Stand gesichert: Eine sichere Verbindung gewährleistet, dass ihre Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Daten um.

Hinweise zu Spenden an politische Parteien
Spenden an die SPD Brandenburg sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Einkommensteuer ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de

 

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Viele Menschen in Deutschland fragen sich gerade, wie sie Ukrainerinnen und Ukrainern helfen können. Wir zeigen Dir hier, welche Hilfsorganisationen Du mit Spenden unterstützen, wie Du Geflüchtete aufnehmen und auf welchen Kundgebungen Du Solidarität zeigen kannst.  www.SPD.de und https://ukraine-hilfe.barnim.de


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